Allgemeine Geschäftsbedingungen als
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1.
Verwender und Anwendungsbereich
Verwender dieser AGB ist die freie Autorin
Claudia Puzik die TV- und Medienproduktion ferngesehen,
Hannover, im folgenden Text auch ferngesehen genannt.
Diese AGB finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die den
Herstellungsprozeß einer Filmproduktion und seiner in
Art und Gestaltung verwandten Film- und Videoproduktionen
betreffen.
2. Zusammenarbeit
Grundlage der Zusammenarbeit sind der Vertrag
und die Konzeption. Diese regelt individuelle Strukturen
sowie die Kernpunkte künstlerischer Ausrichtung der zu
erbringenden Leistung und wird nach schriftlicher
Bestätigung seitens des Auftraggebers
Vertragsbestandteil.
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und
unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten
Vorgehen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der
Auftraggeber, dass eigene Angaben fehlerhaft,
unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies und
die ihm erkennbaren Folgen ferngesehen unverzüglich
mitzuteilen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt ferngesehen bei
der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen.
Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige
Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial,
soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies
erfordern. Der Auftraggeber wird ferngesehen hinsichtlich
der von ferngesehen zu erbringenden Leistungen eingehend
instruieren. Der Auftraggeber stellt in der
erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses zur Verfügung.
Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat,
ferngesehen im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-,
Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der
Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen,
verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine
aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber
überlassenen Materials in ein anderes Format
erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür
anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass
ferngesehen die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine
Kosten vor.
4. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung des
Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von
ferngesehen tätig werden, hat der Auftraggeber wie für
Erfüllungsgehilfen einzustehen. ferngesehen hat es
gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn
ferngesehen aufgrund des Verhaltens eines der
vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber
dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommen kann.
ferngesehen behält sich das Recht vor, zur Ausführung
des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich
dies als notwendig erweisen sollte.
5. Termine
Gebuchte Termine für Dreharbeiten, die nicht
spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert werden,
werden in Rechnung gestellt.
Termine zur Leistungserbringung seitens ferngesehen sind
individueller Vertragsbestandteil.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B.
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine
Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht
rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende
Dritte etc.) hat ferngesehen nicht zu vertreten und
berechtigen ferngesehen, das Erbringen der betroffenen
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. ferngesehen
wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt anzeigen.
Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6
Monate, so ist ferngesehen berechtigt, aus dem Vertrag
zurückzutreten. Bis dahin angefallende Aufwände hat der
Auftraggeber zu tragen.
6. Leistungsänderungen
Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten
Umfang der von ferngesehen zu erbringenden Leistungen
ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich
gegenüber ferngesehen äußern. Nach Prüfung des
Änderungswunsches wird ferngesehen dem Auftraggeber die
Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen
Vereinbarungen darlegen.
Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen
entstehenden Aufwände zu tragen.
ferngesehen ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu
erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen
abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter
Berücksichtigung der Interessen von ferngesehen für den
Auftraggeber im Rahmen der Konzeption zumutbar ist.
7. Vergütung und Zahlungen
Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis Auslagen
seitens ferngesehen wie Reise- und Übernachtungskosten,
Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter, sofern nicht
vertraglich hiervon abweichendes beschlossen wurde.
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart erfolgt die
Zahlung seitens des Auftraggebers in 2 Raten. Die Erste
wird als Vorschuß auf den Abschluß des Vertrages
fällig, die Zweite nach Abnahme der erbrachten
Leistungen am Ende der Produktion.
8. Rechte
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist
dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen
nur widerruflich gestattet. ferngesehen kann den Einsatz
solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der
Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des
Verzuges widerrufen.
9. Schutzrechtsverletzungen
ferngesehen stellt auf eigene Kosten den
Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus
Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige
Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird ferngesehen
unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche
Dritter informieren. Andernfalls erlischt der
Freistellungsanspruch.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf ferngesehen -
unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger
Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die
unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers
gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht
mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die
erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
10. Beanstandungen
Beanstandungen müssen unverzüglich,
spätestens jedoch in 14 Tagen nach Lieferung erfolgen.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Beanstandungen, die auf rein künstlerischen
Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können
lediglich einmalig geltend gemacht werden. ferngesehen
ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere
rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
11. Rücktritt
Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem
Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn ferngesehen
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Künstlerische
Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen
keinen Mangel dar.
12. Haftung
ferngesehen haftet für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Bei Verlust bzw. Beschädigung des ferngesehen zur
Bearbeitung übergebenen Materials beschränkt sich die
Haftung auf die Ersatzlieferung von Rohfilm bzw.
Rohmaterial in der Länge der verloren gegangenen oder
beschädigten Teilen.
ferngesehen ist nicht verpflichtet, allfällige
Versicherungen abzuschließen.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet
ferngesehen insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen von ferngesehen .
13. Geheimhaltung, Presseerklärung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen
Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen
dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages
verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Dritte sind nicht die zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie
Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien,
Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und über
die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu
wahren.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die
Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine
Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach
vorheriger Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.
14. Sonstiges
ferngesehen darf den Auftraggeber auf seiner
Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden
nennen. ferngesehen darf ferner die erbrachten Leistungen
in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der
Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes
Interesse geltend machen.
15. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher
Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich
niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu
erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die
ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt
für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten ist Hannover.
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